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NWB 23/2010 S. 1802

Einkommensteuer | Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Kapitalerträgen

Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein Musterverfahren gegen die Abschaffung des Werbungskostenabzugs bei Kapitalerträgen. Seit Einführung der Abgeltungsteuer können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, nicht mehr gesondert geltend gemacht werden. Vielmehr werden die Werbungskosten mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 € pro Jahr und Person (1.602 € bei zusammenveranlagten Ehepaaren) abgegolten. Dies gilt selbst dann, wenn tatsächlich mehr als 801 € an Werbungskosten angefallen sind. Damit können Konto- und Depotgebühren, Verwaltungsgebühren aber auch Schuldzinsen nicht mehr abgezogen werden. Besonders betroffen von der Streichung des tatsächlichen Werbungskostenabzugs sind Steuerzahler, die zur Finanzierung ihrer Kapitalanlage einen Kredit aufgenommen haben. ...