Schuldverschreibung mit renditeabhängiger Kursentwicklung
Leitsatz
Der Differenzbetrag zwischen den
Anschaffungskosten und dem Einlösungsbetrag von nicht frei handelbaren und
bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kündbaren Economic Value
Added-Zertifikaten (EVA-Anteile) mit einer Laufzeit von fünf Jahren,
mittels derer ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligung leitenden Angestellten
des Emittenten eine Teilhabe an der Renditeentwicklung ermöglicht wird,
stellt keinen durch das Arbeitsverhältnis veranlassten Vorteil dar,
sondern beruht auf einer eigenständigen Sonderrechtsbeziehung, die einen
vorrangigen Zusammenhang der Erträge mit der Überlassung des Kapitals
begründet.
Die
Kurswertsteigerungen/-minderungen der EVA-Anteile stellen angesichts der
begrenzten Einflussmöglichkeiten der zeichnungsberechtigten Arbeitnehmer
kein die Kapitalüberlassung überlagerndes spezifisches berufliches
Risiko der Erwerbshandlung dar.
Ist das Entgelt für die
Kapitalüberlassung fremdüblich, fehlt es an einem dem Arbeitnehmer
verbleibenden Vorteil in Gestalt einer verdeckten Lohnzahlung.
Der Differenzbetrag zwischen
Ausgabe- und Einlösungskurs führt nicht zu Einkünften aus
Kapitalvermögen, wenn weder die Kapitalrückzahlung noch die Höhe
eines (Mindest-)Entgelts im Vorhinein sicher feststeht.
Fundstelle(n): EAAAD-43920
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