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Bilanzberichtigung: Subjektiver Fehlerbegriff auf dem Prüfstand
Der I. Senat des BFH stellt das Rechtsinstitut des sog. subjektiven Fehlers im Rahmen der Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG infrage und hat hierzu den Großen Senat des BFH angerufen. Nach Auffassung des I. Senats kommt es für eine Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG ausschließlich darauf an, ob die aufgestellte Bilanz objektiv fehlerhaft ist oder nicht.
Wird nach Bilanzaufstellung eine bis dahin umstrittene Rechtsfrage entgegen dem gewählten Bilanzansatz höchstrichterlich entschieden, muss die Bilanz berichtigt werden. Es kommt also nicht darauf an, ob der vom Kaufmann [i]Bilanzberichtigung als Folge geänderter Rechtsprechunggewählte Bilanzansatz bei Bilanzaufstellung vertretbar und damit subjektiv nicht fehlerhaft war.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH ist eine Bilanz hingegen nur dan...