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FG Köln Urteil v. - 7 K 3657/04

Gesetze: UStG § 2 Abs 1, UStG § 2 Abs 2 Nr 2 Satz 1

Umsatzsteuer

Organschaft; Voraussetzung der wirtschaftlichen Eingliederung

Leitsatz

1. Für das Bejahen der wirtschaftlichen Eingliederung bei der Organschaft genügt es, dass zwischen der Organgesellschaft und dem Unternehmen des Organträgers ein vernünftiger wirtschaftlicher Zusammenhang i.S.e. wirtschaftlichen Einheit - auch in verschiedenen Wirtschaftszweigen - vorhanden ist.

2. So kann für die wirtschaftliche Eingliederung die Vermietung eines Betriebsgrundstückes genügen, wenn dieses für die Organgesellschaft von nicht nur geringer Bedeutung ist, weil es die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAD-43660

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