Grobes Verschulden an der nachträglichen Erklärung von Erhaltungsaufwand für eine vermietete Wohnung
Leitsatz
1. Ein Steuerpflichtiger handelt ohne die ihm abverlangte Sorgfalt, wenn er als Vermieter einer Wohnung Erhaltungsaufwand,
nach dem im Steuererklärungsvordruck V in den Zeilen 43 ff ausdrücklich gefragt wird, nicht oder nicht vollständig angibt.
2. Er verletzt seine Sorgfaltspflichten in ungewöhnlichem Maße, wenn er von seinem Steuerberater ausdrücklich gefragt wird,
ob über die angegebenen Aufwendungen hinaus weiterer Erhaltungsaufwand geltend zu machen ist und er dies verneint, obwohl
der tatsächlich entstandene Erhaltungsaufwand um ein Vielfaches höher ist als der bislang angegebene. Eine Änderung des bestandskräftigen
Bescheids zur nachträglichen Berücksichtigung solchen Erhaltensaufwands scheidet dann gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen groben
Verschuldens aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAD-43625
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.