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FG München Urteil v. - 9 K 3337/07

Gesetze: FGO § 64 Abs. 1, FGO § 66

Keine wirksame Klageerhebung, wenn sie unter einer außerprozessualen Bedingung steht und damit der erforderliche unbedingte Wille zur Klageerhebung fehlt

Leitsatz

Einem Schreiben eines Steuerberaters, mit dem bei der Familienkasse eine Änderung einer Einspruchsentscheidung begehrt wird und das darüber hinaus, falls aus zeitlichen Gründen eine Änderung nicht mehr durchgeführt werden könne, als Klage gewertet werden soll, kann durch Auslegung nicht ohne weiteres eine unbedingte Klageerhebung entnommen werden. Eine solche unter einer Bedingung erhobene Klage ist i. d. R. unzulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAD-43620

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