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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 19 | Familienleistungsausgleich: Hinzurechnung von Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung

Beim BFH sind zwei Verfahren anhängig, die die Hinzurechnung von Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung betreffen, wenn die Eltern trotz Anspruch auf Kindergeld tatsächlich keine Leistungen erhalten haben. Fraglich ist, ob eine Hinzurechnung unterbleiben muss, wenn entweder der Anspruch auf Kindergeld verfahrensrechtlich nicht mehr durchgesetzt werden kann oder die Eltern kein Verschulden daran trifft, dass das Kindergeld nicht gezahlt worden ist.

Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes erfolgt entweder durch einen Kinderfreibetrag oder durch Kindergeld. Im Rahmen der Steuerveranlagung prüft dann das Finanzamt: Ist das im laufenden Jahr gezahlte Kindergeld oder der Abzug der Freibeträge günstiger? Ist die Steuerentlastung größer als das Kindergeld, werden die Freibeträge abgezogen. Das Kindergeld wird der Einkommensteuer hinzugerechnet. Das ist für uns Berater das kleine Einmaleins. Sind die Kinderfreibeträge anzusetzen, könnte ein Steuerzahler auf die Idee kommen: Da kann ich mir den Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse doch sparen. Das aber wäre bekanntlich ein fataler Fehler.

In Abkehr von der bis zum Jahr 2003 geltenden Gesetzesfassung kommt es seit 2004 für die Hinzurechnung des Kindergeldes nicht mehr auf die