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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 13 | Umsatzsteuer: Steuerfreie Leistungen durch Musiker gegenüber seinem Orchester

Auch die Leistungen einzelner Musiker können umsatzsteuerfrei sein. Zu diesem Ergebnis ist jüngst der BFH gekommen. Liegt die erforderliche Bescheinigung für ein privates Orchester vor, sind nicht nur für die durch das Orchester erbrachten Leistungen, sondern auch die Leistungen steuerfrei, die selbständige Musiker als Orchestermitglied gegenüber dem Orchester erbringen.

Das nächste Urteil des Bundesfinanzhofs beweist einmal mehr: Die deutschen Vorschriften zu Umsatzsteuerbefreiungen sind nach wie vor lückenhaft, gemessen am maßgeblichen europäischen Umsatzsteuerrecht. Uns Beratern soll es recht sein. So haben unsere Mandanten im Hinblick auf eine Steuerbefreiung faktisch ein Wahlrecht – wenn das Gemeinschaftsrecht für bestimmte Leistungen eine Steuerbefreiung gewährt, das deutsche Umsatzsteuerrecht dagegen nicht.

Im Streitfall waren die Auftritte eines privaten Orchesters nach § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Leistungen der Einzelmusiker, die als Selbständige für das Orchester spielen, sind hingegen nach dieser Vorschrift nicht begünstigt. Schlagzeuger, Geiger und andere Musiker können sich aber unmittelbar auf die Steuerbefreiung nach EU-Rec...