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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 06 | Doppelbesteuerung: Anwendung der DBA auf Personengesellschaften

Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Stellung genommen. Ob eine ausländische Gesellschaft als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, bestimmt sich danach für Zwecke der deutschen Besteuerung ausschließlich nach deutschem Steuerrecht.

Zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, hat das Bundesfinanzministerium in einem umfangreichen Schreiben Stellung genommen.

Personengesellschaften sind nach deutschem Steuerrecht weder einkommen- noch körperschaftsteuerpflichtig. Die von ihnen erzielten gewerblichen Einkünfte werden den Gesellschaftern anteilig zugerechnet. Ob eine ausländische Gesellschaft als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, bestimmt sich für Zwecke der deutschen Besteuerung ausschließlich nach deutschem Steuerrecht. Es gelten dabei die allgemeinen Grundsätze des Rechtstypenvergleichs . Die Einordnung nach dem Zivil- oder Steuerrecht des jeweiligen Sitzstaates ist nicht maßgebend.

Allgemeine Grundsätz...