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FG Düsseldorf | Inkrafttreten des Abzugsverbots für Teilwertabschreibungen auf Auslandsbeteiligungen
(1) Das Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Auslandsbeteiligungen greift erstmals im VZ 2002 (Anschluss an NWB GAAAD-03784, IStR 2009 S. 133; NWB BAAAD-25913, BFH/NV 2009 S. 1460). (2) Die vorgenannten, zu Streubesitz ergangenen Entscheidungen, finden auch im Fall von Mehrheitsbeteiligungen in anderen EU-Staaten uneingeschränkt Anwendung (EFG 2010 S. 591).
[i]Abzugsverbot tritt zeitgleich mit der Anwendung der Neuregelung bei Inlandsbeteiligungen in Kraft§ 8b Abs. 3 KStG n. F. und die Übergangsregelung in § 34 Abs. 7 KStG sind europarechtskonform dahin auszulegen, dass das Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf ausländische Beteiligungen zeitgleich mit der Anwendung der Neuregelung bei Inlandsbeteiligungen in Kraft tritt. Die Vorschrift ist deshalb erstmals im VZ 2002 anwendbar. Die Gemeinschaftsrechtslage ist eindeutig. Der EuGH hatte zwar im Urteil v. das Vorabentscheidungsersu...