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Einkommensteuer | Erstattung im Sammelantragsverfahren
Das BMF hat zur Anwendung des Erstattungsverfahrens nach § 44b Abs. 6 Satz 1 bis 3 EStG ab dem für Korrekturen und erstmalige Anträge Stellung genommen ( IV C 1 – S 2410/10/10001).
Gemäß verschiedener Rechtsvorschriften des EStG und den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen entlastet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in besonderen Verfahren inländische sowie ausländische Stpfl. von der Kapitalertragsteuer. Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wurden die §§ 44b und 45b EStG sowie § 11 Abs. 2 InvStG umfangreich geändert. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute i. S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b EStG können in sog. Depotfällen nunmehr selbst nach Maßgabe des neuen § 44b Abs. 6 EStG die Entlastung durch Erstattung vornehmen.
Hierzu führt das BMF weiter aus: Im Einvernehmen mit den ...