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Qualifikation von Aufwendungen und Erträgen als periodenfremd
I. Sachverhalt
Bei der U GmbH sind in 08 folgende Aufwendungen und Erträge angefallen: Im Rahmen der Inventuraufnahme auf den wurde eine im gleichen Jahr geschehene Unterschlagung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen nicht entdeckt, der Materialaufwand 07 demzufolge um 100 zu niedrig ausgewiesen. Der Fehler wird in 08 in laufender Rechnung gegen Materialaufwand korrigiert.
In 01 wurden zwei Maschinen für je 100 angeschafft und über zehn Jahre linear abgeschrieben. Ende 08 werden die Maschinen bei einem Buchwert von 20 zu jeweils 5 veräußert. Der Buchverlust von jeweils 15 erklärt sich u. a. wie folgt:
Maschine 1 wurde z. T. mehrschichtig genutzt und ist deshalb übermäßig abgenutzt.
Maschine 2 wird wegen einer in 08 beschlossenen Einstellung der Produktlinie X nicht mehr benötigt. Die Umsätze für die Produktlinie X waren schon ab 04 rückläufig.
Die U ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die vorgenannten Sachverhalte sind nicht von untergeordneter Bedeutung.
II. Fragestellung
Führen die Fehlerkorrektur bei den Vorräten und der Buchverlust aus den Maschinenabgängen zu periodenfremden, im Anhang zu erläuternden Aufwendungen?