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Neuere Entwicklungen bei der Umsatzbesteuerung künstlerischer Berufe
Der nachstehende Beitrag beleuchtet die umsatzsteuerliche Beurteilung von künstlerischen Tätigkeiten, insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des EuGH und des BFH. Er zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen auch Einzelkünstler steuerfreie Leistungen erbringen können.
1. Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG
Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG sind die Umsätze von Theatern, Orchestern, Kammermusikensembles, Chören, Museen, Botanischen Gärten, Zoologischen Gärten, Tierparks, Archiven, Büchereien sowie Denkmälern der Bau- und Gartenbaukunst umsatzsteuerfrei, sofern es sich um Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände handelt. Das gleiche gilt gem. § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in Satz 1 bezeichneten Einrichtungen erfüllen.
Gem. § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG sind auch steuerfrei die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer, wenn die Darbietungen von den unter Buchst...