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BFH 11.02.2010 V R 2/09, NWB 21/2010 S. 1661

Umsatzsteuer | Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Minderung der Bemessungsgrundlage setzt einen unmittelbaren Zusammenhang einer Zahlung mit der erbrachten Leistung voraus. (2) Hat der Verkäufer einer vermieteten Gewerbeimmobilie dem Käufer im Kaufvertrag aus den bereits abgeschlossenen Mietverträgen Mieterträge garantiert, deren Höhe durch die tatsächlich erzielten Mieten nicht erreicht werden, und zahlt er hierfür an den Käufer einen Ausgleich, steht diese Zahlung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung der Immobilie und mindert deren Bemessungsgrundlage.

Anmerkung:

Der Verkäufer der Gewerbeimmobilie hatte im Kaufvertrag ein Mietaufkommen garantiert, das sich aus abgeschlossenen Mietverträgen ergab. Weil dieser Mietzins nicht erreicht wurde, zahlte der Verk...