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Lohnsteuer | Bindungswirkung der Entscheidungen der Sozialversicherungsträger
Nach dem sind Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers im Besteuerungsverfahren zu beachten, soweit sie nicht offensichtlich rechtswidrig sind (Anschluss an , BStBl 2003 II S. 34).
Der Lohnsteuersenat des BFH musste die Frage der Bindungs- oder Tatbestandswirkung sozialversicherungsrechtlicher Entscheidungen für das Lohnsteuerverfahren nochmals entscheiden, weil das Finanzgericht im Streitfall von dem älteren Urteil v. abgewichen war. Die Bindungswirkung sozialversicherungsrechtlicher Entscheidungen macht diese zum Grundlagenbescheid für die Steuerbescheide (§ 171 Abs. 10 AO). Dieser ist anzufechten, will man die Entscheidung im Grundlagenbescheid ...