Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 21 vom Seite 586

Führt die Anhebung der Wegstreckenentschädigung zur Erhöhung des pauschalen Kilometersatzes?

In NWB 4/2010 S. 261 hat Radschun über die sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Empfängern von Wegstreckenentschädigungen nach den Landesreisekostengesetzen und den übrigen Steuerpflichtigen berichtet.

[i]Ein Mustereinspruch ist abrufbar unter NWB YAAAD-35420Gemäß R 9.5 Abs. 1 Satz 5 LStR 2008 i. V. mit dem (BStBl 2001 I S. 541) wird bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs zu Dienstreisen ein pauschaler Kilometersatz von 0,30 € je Fahrtkilometer berücksichtigt, während die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz den Kostenersatz für ihre Mitarbeiter zum auf 0,35 €/km heraufgesetzt haben. Die Wegstreckenentschädigungen, die in Höhe von 0,35 €/km gezahlt werden, sind gem. § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei und zwar unabhängig von einem Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten. Der pauschale Kilometersatz, der steuerfrei ist, liegt damit 0,05 €/km höher als bei den übrigen Steuerpflichtigen.

Hinweis

Inzwischen ist hierzu eine Klage beim FG Baden-Württemberg unter dem Aktenzeichen 10 K 1768/10 anhängig.