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BFH 23.02.2010 VII R 24/09, BBK 10/2010 S. 448

Steuerberater darf Fachberater-Titel des DStV nicht führen

Ein Steuerberater darf den vom Deutschen Steuerberaterverband e. V. (DStV) verliehenen Titel „ Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung” nicht als Zusatz zu seiner Berufsbezeichnung „Steuerberater” führen. Bei dem Fachberater-Titel handelt es sich weder um eine Berufsbezeichnung – dies ist nur der Titel „Steuerberater” oder „Steuerbevollmächtigter” [i]DStV als privat-rechtlicher Verein(§ 43 Abs. 1 StBerG) – noch um eine amtlich verliehene weitere Berufsbezeichnung im Sinne von § 43 Abs. 2 StBerG. Denn die Fachberaterrichtlinien des DStV stellen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dar, sondern sind nur privatrechtlicher Natur.

Hinweis:

[i]Räumliche Trennung des Titels von der Berufs-bezeichnungZulässig ist es jedoch, wenn der Fachberater-Titel nicht als Zusatz zur Berufsbezeichnung geführt wird, sondern von der Berufsbezeichnung räumlich abgegrenzt wird, etwa in der Fußleiste...