Kindergeldrückforderung – Weiterzahlung nach Tod des Kindergeldberechtigten
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen des Rückzahlungsanspruchs der Familienkasse gemäß § 37 Abs. 2 AO.
Sind beide Eltern eines Kindes verstorben, besteht materiell-rechtlich kein Kindergeldanspruch nach dem EStG. Stattdessen
kann die Vollwaise Kindergeld nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKGG beanspruchen.
Die Rückforderung von nach dem Tode des Kindergeldberechtigten weitergezahlten Kindergelds setzt die Aufhebung des Bescheids
gegenüber den Erben nicht voraus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 11 Nr. 24 DStRE 2010 S. 1018 Nr. 16 EFG 2010 S. 1011 Nr. 13 SAAAD-43227
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