Kindergeldrückforderung – Weiterzahlung nach Tod des Kindergeldberechtigten
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen des Rückzahlungsanspruchs der Familienkasse gemäß § 37 Abs. 2 AO.
Sind beide Eltern eines Kindes verstorben, besteht materiell-rechtlich kein Kindergeldanspruch nach dem EStG. Stattdessen
kann die Vollwaise Kindergeld nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKGG beanspruchen.
Die Rückforderung von nach dem Tode des Kindergeldberechtigten weitergezahlten Kindergelds setzt die Aufhebung des Bescheids
gegenüber den Erben nicht voraus.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 11 Nr. 24 DStRE 2010 S. 1018 Nr. 16 EFG 2010 S. 1011 Nr. 13 SAAAD-43227
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