EuGH - C-25/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AEUV Art 18, AEUV Art 45, AEUV Art 49, AEUV Art 54
Rechtsfrage
Steht das Gemeinschaftsrecht einer Bestimmung entgegen, mit der eine Besteuerung zum ermäßigten Satz von 7 % Vereinigungen ohne Gewinnzweck, Genossenschaften oder nationalen Genossenschaftsverbänden, Berufsverbänden und internationalen Vereinigungen ohne Gewinnzweck, privaten Stiftungen und gemeinnützigen Stiftungen vorbehalten wird, die einem Mitgliedstaat angehören, wo der Erblasser - der in Wallonien ansässig ist - zum Zeitpunkt seines Todes tatsächlich wohnt oder seinen Arbeitsort hat, oder wo er vorher tatsächlich gewohnt oder seinen Arbeitsort gehabt hat?
Erbschaftsteuer; Steuermäßigung; Stiftung; Wallonien
Fundstelle(n):
DAAAD-43219