Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

2. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61111-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51362-6

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Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

§ 5 Mehrere Steuerberater

Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners (Mai 2010)

Erläuterungen

1. Allgemeines

1 Wenn mehrere Steuerberater zur gemeinschaftlichen Erledigung einer Angelegenheit tätig werden, dann erhält jeder Steuerberater für seine Tätigkeit die volle Vergütung. Dies entspricht im Grundsatz dem § 6 RVG. Allerdings ist dort die Formulierung „Auftrag” gewählt und in § 5 StBGebV der Begriff „Angelegenheit”. Die Verordnung stellt daher auf die selbständig berechnungsfähige gebührenrechtliche Angelegenheit ab. Die praktische Relevanz im Begriff wird gering sein.

2 Abzugrenzen ist der Anwendungsbereich des § 5 StBGebV von anderen Fällen, in denen mehrere Steuerberater tätig werden:

  • ein Steuerberater wird für einen anderen Steuerberater als Stellvertreter tätig

  • verschiedene Steuerberater sind mit verschiedenen Tätigkeiten beauftragt

  • mehrere Steuerberater werden nacheinander beauftragt

  • mehrere Steuerberater sind in einer Sozietät zusammengeschlossen

  • mehrere Steuerberater sind in einer Bürogemeinschaft verbunden

  • die beauftragten Steuerberater sind in einer Partnerschaft zusammengeschlossen oder in einer Steuerberatungsgesellschaft als juristische Person

2. Mehrere Steuerberater als Stellvertreter

3 In einem s...

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