Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

2. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61111-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51362-6

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Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

§ 36 Steuerliches Revisionswesen

Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners (Mai 2010)

Erläuterungen

I. Bedeutung der Vorschrift

1 Für die Prüfung aus steuerlichen Zwecken entsteht die Gebühr nach § 36 StBGebV. Wenn eine Prüfung für andere Zwecke erfolgt (z. B. Erbstreitigkeiten, Untreueprüfungen, zur Erlangung eines Kredits), handelt es sich um eine vereinbare Tätigkeit, die über §§  612, 632 BGB nach § 36 StBGebV entsprechend abgerechnet werden kann. Die Vorschrift gilt auch, soweit der Steuerberater zur Durchführung gesetzlicher Prüfungen befugt ist. Durch das Jahressteuergesetz 2007 ist der Absatz 1 der Vorschrift erweitert worden. Hauptanwendungsbereich der Vorschrift sind die „freiwilligen Prüfungen”.

II. Einzelübersicht:

2


Tabelle in neuem Fenster öffnen
StBGebV
Prüfung
Gebühr
Abs. 1
Buchführung, – sofern nicht vom prüfenden StB erstellt
Kontierung, – soweit nicht vom prüfenden StB erstellt (Fi-
nanz-, Lohn-, Anlagen-, Lager-, Sonder-)
Teilbuchführung, – sofern nicht vom prüfenden StB erstellt
(Teilbetrieb, Niederlassung, nicht abzugsfähige BA, Reisekos-
ten)
einzelne Konten
einzelner Posten eines JA
Inventar
Überschussrechnung
Zeitgebühr
Abs. 2 Nr. 1
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Lagebericht
Vermögensrechnung
2/10  –  10/10 B
+
Zeitg...

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