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Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

2. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61111-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51362-6

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Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

§ 33 Buchführung

Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners (Mai 2010)

Erläuterungen

I. Überblick
1. Bedeutung der Vorschrift

1 Diese Vorschrift enthält die Gebühren für die laufenden Buchführungsarbeiten des Steuerberaters (keine Abschlüsse) mit Ausnahme der Gebühren für Buchführungsarbeiten bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ( § 39 StBGebV) und der Gebühren für die Lohnbuchführung ( § 34 StBGebV). Ergänzende Leistungen wie Umsatzsteuer-Voranmeldung ( § 33 Abs. 8 StBGebV) und Lohnsteuer-Anmeldung ( § 34 Abs. 6 StBGebV) sind mit diesen Gebühren abgegolten. Anwendung findet die Tabelle C (Buchführungstabelle). Grundsätzlich werden Buchführungstätigkeiten mit einer Wertgebühr vergütet. Lediglich für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchführung erhält der Steuerberater die Zeitgebühr ( § 33 Abs. 7 StBGebV). Unerheblich ist, welches Buchführungsverfahren verwendet wird, wie z. B. Amerikanisches Journal, Handdurchschreibebuchführung, EDV etc.

2. Tätigkeiten

2 Laufende Tätigkeiten nach § 33 StBGebV sind:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Abs. 1:
komplette Finanzbuchführung
Abs. 2:
Kontierung
Abs. 3:
Finanzbuchführung nach vom Mandanten kontierten Belegen
Abs. 4:
Finanzbuchführung nach vom Mandanten erstellten Date...

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