Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

2. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61111-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51362-6

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Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

§ 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben

Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners (Mai 2010)

Erläuterungen

I. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

1 Die Vorschrift des § 25 StBGebV regelt den Gebührenanspruch für die Ermittlung des Betriebsergebnisses durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben. Es handelt sich um die sog. „Gewinneinkünfte”, für die der Gewinn nicht aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung, nicht durch Vermögensvergleich und nicht durch Schätzung ermittelt wird.

2 Es ist dies die erste Vorschrift, die auf die Tabelle B – die sog. „Abschlusstabelle” – Bezug nimmt. Mit § 25 StBGebV beginnen die Vorschriften über die Gebührenansprüche für Abschlussarbeiten des Beraters, vor allem also für die Tä­ tigkeiten, die mit der Ermittlung der einzelnen Einkünfte zusammenhängen und als Vorarbeiten für die abschließende Ermittlung des Einkommens natürlicher oder juristischer Personen bezeichnet werden können.

3 Die StBGebV geht bei der Aufzählung der Tätigkeiten des Beraters in umgekehrter zeitlicher Reihenfolge vor, wie sie dem tatsächlichen Ablauf bei der Erledigung des Auftrags entspricht. Änderungen, Berichtigungen, Stundungen, Erlassmaßnahmen, die in der StBGebV am Anfang der Einzeltätig...

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