Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung
2. Aufl. 2008
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B. Praktisch-rechtlicher Teil
I. Rechtliche Grundlagen
1. Allgemeines
1 Seit dem Inkrafttreten des Steuerberatungsgesetzes ( StBerG) v. 16. 8. 1961 geht § 64 StBerG, der mit „Gebührenordnung” überschrieben ist, davon aus, dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte an eine Gebührenordnung gebunden sind, die der Bundesminister der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt. In § 64 StBerG ist zugleich bestimmt, dass die Höhe der Gebühren den Rahmen des Angemessenen nicht übersteigen darf und sich nach Zeitaufwand, Wert des Objekts und Art der Aufgabe zu richten hat. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für Steuerberatungsgesellschaften ( § 72 StBerG).
2 Im Jahre 1965 wurde erstmalig vom Bundesminister der Finanzen dem Bundesrat der Entwurf einer „Gebührenordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte” zur Genehmigung vorgelegt. Der Bundesrat hat dieser Vorlage nicht zugestimmt und seine Ablehnung damit begründet, dass es erforderlich erscheine, die Vergütung der steuerberatenden Berufe von der Vergütung der RAe formell und sachlich zu trennen. „Von einer Bezugnahme auf die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte sollte daher grundsätzlich abgesehen werde...