Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Verlustübernahmeregelung in einem Gewinnabführungsvertrag
Nach dem ist Voraussetzung für die Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft gem. § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG 1999 auch, dass eine Verlustübernahme unter ausdrücklicher Einbeziehung von § 302 AktG vereinbart wird. Das erstreckt sich auf § 302 AktG in seiner Gesamtheit und in allen seinen Bestandteilen (in den jeweiligen Regelungsfassungen) also auch auf § 302 Abs. 3 AktG (Festhalten an NWB AAAAA-65362, v. - I R 74/05 NWB EAAAB-89183 und I R 73/05 NWB UAAAB-89182, und v. - I R 220/78, BStBl 1981 II S. 383). Die jüngere zivilrechtliche Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 302 AktG ändert an dem Einbeziehungserfordernis nichts. Die in § 17 Satz 1 KStG 1999 für den GmbH-Konzern angeordnete entsprechende Anwendung von § 14 KStG 1999 betrifft auch die Voraussetzungen zu Beginn und Ende der Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrags. Die zeitlichen E...