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Einkommensteuer | Mindestbesteuerung bei Ausschluss der Verlustverrechnung in späteren Veranlagungszeiträumen
Nach dem ist ernstlich zweifelhaft, ob die Mindestbesteuerung gem. § 8 KStG i. V. mit § 10d Abs. 2 EStG anzuwenden ist, wenn eine Verlustverrechnung in späteren Veranlagungszeiträumen aus rechtlichen Gründen (z. B. § 8c KStG) ausgeschlossen ist. Für die Antragstellerin bestehe im Streitfall damit nicht mehr die Möglichkeit, auch den im Jahr 2007 wegen der Mindestbesteuerung nicht verrechenbaren Verlustvortrag in den Folgejahren mit einem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte auszugleichen. Es ist nach der erforderlichen, aber im Rahmen eines Verfahrens zur Aussetzung der Vollziehung auch ausreichenden summarischen Prüfung zweifelhaft, ob § 10d Abs. 2 EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung den verfassungsrechtlichen Geboten, die Ertragssteuerbelastung an der finanziellen Leistungsfähigkeit d...