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FG Rheinland-Pfalz 03.03.2010 1 K 2338/08, NWB 20/2010 S. 1578

Einkommensteuer | Kosten für Logopädieschule nicht als Sonderausgaben abzugsfähig

Mit Urteil v. hat das FG Rheinland-Pfalz zur Frage Stellung genommen, ob bzw. unter welchen Umständen Schulgeldzahlungen für den Besuch einer Logopädieschule als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Im Streitfall besuchte die Tochter der Kläger von 2005 bis 2008 eine staatlich anerkannte Berufsfachschule für Logopädie in Rheinland-Pfalz. Im Jahre 2006 entrichteten die Kläger für den Besuch der Schule durch ihre Tochter Schulgeldzahlungen in Höhe von rd. 8.600 € und machten diesen Betrag in ihrer Einkommensteuererklärung 2006 als Sonderausgaben geltend. Die Kläger trugen mit der Klage vor, die Schule sei staatlich anerkannt, sie sei auch eine staatlich genehmigte Schule. Die Logopädieschule stelle als private Schule einen Ersatz für eine öffentliche Schule dar und sei somit eine zu...