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Finanzgerichtsordnung | Aussetzung der Vollziehung eines Kindergeldaufhebungsbescheids
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Antrag auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Bescheids, durch den die weitere Zahlung von Kindergeld wegen Erreichens der Altersgrenze abgelehnt wurde, ist statthaft. Die fehlende Vollziehbarkeit steht dem nicht entgegen. (2) Es ist ernstlich zweifelhaft, den Verlängerungszeitraum des § 32 Abs. 5 EStG zu kürzen, wenn im ersten Monat des Dienstes noch Kindergeld bezogen wurde, weil der Dienst nicht am Monatsersten angetreten wurde. (3) Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Kindergeldaufhebungsbescheids wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die herabgesetzte Altersgrenze von 25 Jahren. – Die Beschwerde ist nicht zugelassen, weil kein Revisionszulassungsgrund gege...