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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 161/08

Gesetze: EnergieStG § 27, EnergieStG § 52, EnergieStV § 60 Abs.4, EnergieStV § 97

Zum Anspruch eines Flugzeug-"Vercharterers" auf Erstattung gezahlter Energiesteuer

Leitsatz

  1. Eine Steuerentlastung nach § 52 EnergieStG, § 97 EnergieStV setzt voraus, dass Energieerzeugnisse zu den in § 27 Abs. 2 oder Abs. 3 des EnergieStG genannten Zwecke verwendet worden sind.

  2. Die Überlassung eines betankten Luftfahrzeugs im Rahmen der Vercharterung/Vermietung (sog. Nasschartern) stellt keinen Verbrauch dar.

  3. Durch die Vermietung des Luftfahrzeugs wird vom Anbieter selbst keine Luftfahrt durchgeführt und auch kein Kraftstoff zu steuerbefreiten Zwecken verwendet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAD-42761

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