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FG München Urteil v. - 7 K 2569/08

Gesetze: AO § 130 Abs. 2 Nr. 3, AO § 155 Abs. 1 S. 3, AO § 163, EStG 2001 § 50 Abs. 7, EStG 2001 § 50a

Rücknahme eines rechtswidrigen

begünstigenden Verwaltungsakts

Leitsatz

Die Rücknahme eines rechtswidrigen, begünstigenden Verwaltungsakts nach § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO durch das Finanzamt setzt einen Kausalzusammenhang zwischen unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Stpfl. und dem Erlass des Verwaltungsakts voraus

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-42751

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