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§ 16 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 40 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über aktuell diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen enthält Rz 141 f.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Definitionen
1IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (investment properties) und die damit verbundenen Anhangsangaben ( IAS 40.2). Der Anwendungsbereich umfasst alle Immobilien, die bereits als Renditeliegenschaften genutzt werden, aber auch solche, für die eine entsprechende Nutzung nach Abschluss der Entwicklungs- oder Bauphase vorgesehen ist.
2 IAS 40 erfordert eine gedankliche Aufspaltung des Immobilienbestandes (Rz 7) in
eigenbetrieblich genutzte Immobilien (owner-occupied properties), die vorrangig nach IAS 16 (→ § 14) zu bewerten sind, und
Anlageimmobilien oder Renditeliegenschaften (investment properties), deren Bewertung sich nach IAS 40 richtet.
Auch dem deutschen Bilanzrecht ist der Gedanke nicht fremd, betrieblich genutzte Immobilien bewertungstechnisch ande...