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§ 12 Öffentliche Zuwendungen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 20 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
Einen Überblick über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen enthält Rz 49.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1IAS 20, der Standard zu den öffentlichen Zuwendungen (government grants), will den Adressaten des Jahresabschlusses Aufschlüsse über die Hilfestellung der öffentlichen Hand geben, die sich im Jahresabschluss eines Unternehmens/Konzerns niedergeschlagen haben. Dadurch soll die Vergleichbarkeit innerhalb des Unternehmens zwischenperiodisch und mit anderen Unternehmen hergestellt werden ( IAS 20.5).
2Als Zuschuss gelten Hilfeleistungen (assistances) der öffentlichen Hand durch Transfer von Ressourcen als Ausgleich für (in return) die Einhaltung bestimmter Bedingungen ( IAS 20.3). Negativ werden diese Zuwendungen von den normalen Einnahmen abgegrenzt, die das Unternehmen im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit öffentlichen Institutionen (government) erhält. Auf die Bezeichnung dieser Zuschüsse kommt es dabei nicht an ( IAS 20.6).
vermeidet ein spezifisches Eingehen auf die