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§ 22 Leistungen an Arbeitnehmer, Altersversorgung
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1Zielsetzung von IAS 19 ist die realistische und zutreffende Berücksichtigung von Leistungen für Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis (employee benefits), in erster Linie Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Jahresabschluss des verpflichteten Arbeitgeberunternehmens (IAS objective). Pensionsrückstellungen sind daher unter IFRS in der Regel deutlich höher als unter EStG und „altem HGB” (d.h. vor BilMoG). Als Ausnahmen hiervon können statische Zusagen (Rz 25) oder auch neuere beitragsorientierte Leistungszusagen mit nicht dienstzeitproportionaler Unverfallbarkeitsgestaltung gemäß § 2 Abs. 5a BetrAVG gelten. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) führt die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach HGB näher an diejenige gemäß IAS 19 heran.
2Der Regelungsinhalt von IAS 19 lässt sich wie folgt systematisieren: