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Ausweis von Verbindlichkeiten als lang- oder kurzfristig?
I. Einleitung
Die IFRS verlangen von Unternehmen – Banken und ähnliche Finanzinstitute ausgeklammert (IAS 1.63) – eine Bilanzgliederung nach Fristigkeit (IAS 1.60). Vermögenswerte und Schulden sind in Abhängigkeit von dem verbleibenden Zeitraum bis zur Realisierung bzw. Fälligkeit in kurz- und langfristig zu unterscheiden.
Insbesondere für die Klassifizierung von finanziellen Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig ergeben sich Besonderheiten, wenn etwa
eine Verpflichtung zur vorzeitigen Rückzahlung wegen Verletzung von Darlehensbedingungen ( covenants) oder
der Anspruch auf Prolongation oder Revolvierung ( rolling over) bestehender Verpflichtungen
besteht.
II. Ausweis von Schulden
1. Negativabgrenzung der Langfristigkeit
Schulden sind gem. IAS 1.69 als kurzfristig zu klassifizieren, wenn bzw. insoweit
ihre Erfüllung innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus ( operation cycle) erwartet wird,
sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig sind oder aufgrund von nicht von dem Unternehmen kontrollierter Umstände und Handlungen (z. B. ordentliche Kündigung durch Vertragspartner) fällig werden können oder
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