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Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 und lohnsteuerliche Aspekte
Die Bundesregierung hat am einen Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 vorgelegt. Der Entwurf enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen. Lohnsteuerlich bedeutsam ist vor allem eine in § 52b EStG-E aufgenommene Regelung, die im Zusammenhang mit der zeitlich verzögerten Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale steht. Danach soll die Papier-Lohnsteuerkarte 2010 mit den darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmalen auch für die Lohnabrechnungen zumindest für das Abrechnungsjahr 2011 gelten (Übergangszeitraum). Diese Übergangsregelung wird notwendig, weil Arbeitgeber voraussichtlich erst ab 2012 die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale eines jeden Arbeitnehmers abrufen können, so dass das neue Verfahren frühestens ab 2012 zur Anwendung kommen kann.
Eine Papier-Lohnsteuerkarte wird für 2011 nicht neu aufgelegt werden. Über die im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 aufgenommene Übergangsregelung gelten die Abrechnungsmerkmale der Papier-Lohnsteuerkarte 2010 auch 2011.