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Reisevertragsrecht | Preisanpassungsvorbehalt im Reisekatalog
Ein Reiseveranstalter darf sich in seinem Prospekt für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge bis zu 50 € für jede Flugstrecke vorbehalten, wenn er darauf deutlich hinweist (vgl. § 4 Abs. 2 BGB-InfoV). Dem Streit lag ein Pauschalreise-Katalog zugrunde, der bei den Kosten für Hotelaufenthalt und Flug auf eine Übersicht Bezug nahm, aus der sich für ein bestimmtes Reiseziel – je nach Hotel, Zimmerkategorie und Reisezeit – ein Grundpreis ergab. Hinsichtlich der Zu- oder Abschläge verwies der Prospekt darauf, dass sich der Reisepreis je nach Buchungszeitpunkt und Abflughafen um 50 € pro Flugstrecke erhöhen oder ermäßigen könne. Diese Zu- oder Abschläge könnten tagesaktuell beim Reisebüro erfragt werden.