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Kaufvertragsrecht | Schadenspauschale in AGB für den Fall des Rücktritts des Käufers vom Autokauf
Der gewerbliche Autoverkäufer darf im Kaufvertrag für den Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs seinen Schadensersatzanspruch pauschal mit 10 % des Kaufpreises ansetzen, wenn dem Käufer ausdrücklich vorbehalten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Eine solche Regelung verstößt insbesondere nicht gegen AGB-Recht (§ 309 BGB Nr. 5 Buchst. b BGB). Der Hinweis muss den Gesetzestext nicht wörtlich wiedergeben. Es genügt, wenn der Hinweis auf die Möglichkeit des Gegenbeweises einem rechtsunkundigen Vertragspartner ohne Weiteres deutlich macht, dass darin die Möglichkeit des Nachweises, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden, eingeschlossen ist.