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Kraftfahrzeugsteuer | Besteuerung von Wohnmobilen
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die durch das 3. KraftStGÄndG v. mit Rückwirkung auf den geschaffenen Neuregelungen für die Wohnmobilbesteuerung verstoßen nicht gegen das Rückwirkungsverbot, weil diese ausschließlich begünstigende Wirkung haben. (2) Die Halter von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t konnten über den hinaus mit der Behandlung ihrer Fahrzeuge als Lkw in keinem Falle rechnen. Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand dieser Rechtslage lag nicht vor.