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NWB direkt Nr. 19 vom Seite 540

Personalverpflegung mit Belegschaftsrabatt auf Flusskreuzfahrtschiff

Professor Dr. Hans-Joachim Kanzler

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAD-42560 Unentgeltlich oder verbilligt überlassene Mahlzeiten sind grds. als Sachbezug steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie dem Arbeitnehmer „für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst” gewährt werden (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). In diesem Fall können eine Pauschalbesteuerung (§ 40 EStG) und Freibeträge (§ 3 Nr. 16 EStG und § 8 Abs. 3 EStG) oder die Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG in Betracht kommen. Ausnahmsweise sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, wenn sie im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse zugewendet werden und damit nicht vorrangig die Arbeitsleistung entgelten sollen.

Sachverhalt und Problem des Falls

[i]Sachbezug oder nichtsteuerbare ZuwendungDer BFH hatte mit Urteil v. - VI R 51/08 NWB ZAAAD-40102 über die lohnsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Verpflegung von Besatzungsmitgliedern eines Flusskreuzfahrtschiffs zu entscheiden. Das Finanzamt war der Auffassung, die Verpflegung sei als Sachbezug lohnsteuerpflichtig, während die Klägerin, als Arbeitgeberin, von einer nichtsteuerbaren Zuwendung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse ausging. Die Klägerin war der Auffassung, der Entlohnungscharakter trete bei der unentgeltlichen Verpflegung im Streitfall zurück, weil bei Flusskreuzfahrten eine die Selbstversorgung der Arbeitnehmer a...