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KSR Nr. 5 vom Seite 6

Besteuerung der Altersrenten

Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes

Frank Schindler

Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zur grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der seit 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung beibehalten und in wichtigen Fragen, etwa zur Ermittlung einer unzulässigen Doppelbesteuerung und zur Anwendung der sog. Öffnungsklausel, präzisiert oder fortentwickelt.

Rechtlicher Rahmen

Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung des AltEinkG den im sog. Rentenurteil des (BStBl 2002 II S. 618) erteilten Gesetzgebungsauftrag umfassend verstanden und mit der zum in Kraft getretenen Neuregelung den gesamten Komplex der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen auf der Grundlage des von der Sachverständigenkommission (vgl. Schriftenreihe des BMF, Bd. 74, S. 9 f.) erarbeiteten Drei-Schichten-Modells geregelt. Mit dem Konzept des bis 2040 schrittweisen Übergangs zu einer vollständigen nachgelagerten Besteuerung der auf Altersvorsorgeaufwendungen beruhenden Altersrenten hat der Gesetzgeber einen Systemwechsel vollzogen und ist von der früheren Ertragsanteilsbesteuerung abgerückt.

Die Ertragsanteilsbesteuerung wirkt im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung und der gleichgestell...