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BMF 15.04.2010 IV B 5 - S 1300/07/10087, BBK 9/2010 S. 402

Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen nach § 138 AO

Das BMF nimmt im Schreiben vom 15. 4. 2010 zur Anzeigepflicht von Auslandsbeteiligungen Stellung. Nach § 138 Abs. 2 AO sind anzuzeigen:

  • der Erwerb oder die Gründung von Betrieben oder Betriebsstätten im Ausland;

  • die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften bzw. deren Aufgabe oder Änderung;

  • der Erwerb von Beteiligungen an Körperschaften, wenn

    • damit eine unmittelbare Beteiligung von mindestens 10 % oder

    • eine mittelbare Beteiligung von mindestens 25 % erreicht wird oder

    • die Anschaffungskosten aller Beteiligungen höher sind als 150.000 €.

Nach Ansicht [i]Keine Anzeige bei weniger als 1 %des BMF muss der Erwerb börsennotierter Beteiligungen trotz Überschreitens der Grenze von 150.000 € nicht angezeigt werden, soweit die Beteiligung weniger als ein Prozent beträgt . Eingeschränkt wird ...