Steuerermäßigung gemäß § 35a
EStG – Handwerkerleistungen für Pastorendienstwohnung
Leitsatz
Im Rahmen der
Steuerermäßigung gemäß § 35a Abs. 2
EStG kommen nur die tatsächlich vom Stpfl. gezahlten Aufwendungen in
Betracht. Soweit Rechnungen von Dritten gezahlt werden, scheidet eine
Steuerermäßigung aus.
Pastoren können eine
Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für
Handwerkerleistungen an ihrer Dienstwohnung geltend machen, soweit von ihrem
Gehalt eine Pauschale für Schönheitsreparaturen abgezogen worden ist.
In Anbetracht des Förderzwecks des § 35a EStG ist eine
derartige wirtschaftliche Betrachtung angemessen. Ggf. ist eine Aufteilung der
Pauschale in Materialaufwand und begünstigten Personalaufwand vorzunehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1106 Nr. 18 EFG 2010 S. 1218 Nr. 15 EStB 2010 S. 464 Nr. 12 SAAAD-42310
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.