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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 34/07

Gesetze: GrStG § 41 S. 1GrStG § 15 GrStDVO 1937 § 29 GrStDVO 1937 § 30 Abs. 3 GGArt. 3 Abs. 1 BewG § 129 Abs. 1

Anwendung unterschiedlich hoher Grundsteuermesszahlen auf Grundstücke innerhalb einer Gemeinde in den neuen Bundesländer nicht verfassungswidrig

Leitsatz

Es ist nicht verfassungswidrig, dass bei Grundstücken in den neuen Bundesländern innerhalb einer Gemeinde als Folge einer nach dem durchgeführten Umgemeindung unterschiedlich hohe Grundsteuermesszahlen zur Anwendung kommen können, weil die von der Umgemeindung betroffene Kommune nach § 30 Abs. 3 GrStDV weiterhin zu der Gemeindegruppe gehört, der sie ohne die Umgemeindung zuzurechnen war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 1513 Nr. 24
NAAAD-42287

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