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Steuerberatung | Berufspflichtverletzung bei Provisionsannahme für Fonds-Vermittlung
Ein Steuerberater, der für die Vermittlung von Fondsbeteiligungen an Mandanten Provisionen annimmt, verletzt seine Pflicht zur unabhängigen Berufsausübung (§ 9, § 57 Abs. 1 StBerG). Im Streitfall hatte die beklagte Steuerberaterin Schiffs- und Medienfondsanteile zur Zeichnung angeboten. Für die Vermittlung erhielt sie jeweils Zahlungen in Höhe von 2,5 % der Nominalbeteiligung. Das Gericht verhängte eine Geldbuße von 10.000 €.