Voraussetzung der echten Rückwirkung bei Gesetzesänderung; Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung eines d. Unternehmen
zugeordneten Gebäudes
Leitsatz
1. Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer günstigen Rechtslage besteht nicht, wenn damit zu rechnen ist, dass
der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen wird, um eine aufgrund geänderter Rechtsprechung entstandene Regelungslücke zu schließen.
2. Unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Neuregelung des § 10 Abs. 4 UStG war zum maßgeblichen Zeitpunkt (1.
Juli 2004) mit einer Neuregelung zu rechnen, da absehbar war, dass der Gesetzgeber auf die sog. "Seeling-Rechtsprechung" reagieren
würde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 994 Nr. 12 StBW 2010 S. 495 Nr. 11 CAAAD-42016
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