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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 1 K 507/2008

Gesetze: AO § 129

Anwendung des § 129 AO bei fehlerhafter EDV-technischer Aufbereitung der Eingabedaten

Leitsatz

Ist die Fehlerhaftigkeit eines Bescheides (hier: Verlustfeststellungsbescheid) ausschließlich auf einen Fehler des Sachbearbeiters bei der EDV-technischen Aufbereitung der Veranlagungsdaten zurückzuführen, liegt eine "ähnliche offenbare Unrichtigkeit" im Sinne des § 129 AO vor.

Fundstelle(n):
OAAAD-42012

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