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FG Köln Urteil v. - 2 K 4220/03

Gesetze: EStG § 43b Abs 1, EStG § 44 Abs 1 S 2, Mutter-Tochter-Richtlinie Art 2, EStG § 43 Abs 2, EStG § 50 Abs 1, KStG § 8b, FVG § 5 Abs 1 Nr 2, EStG § 50d Abs 2 S 1

Nachfolgeentscheidung zu "Gaz de France":

"Société par actions simplifiée" kann mögliche Gemeinschaftsrechtwidrigkeit des KapErtrSt-Abzugs nur gegenüber örtlich zuständigem Finanzamt geltend machen

Leitsatz

1) § 44d Abs. 2 S. 1 EStG i.V.m. Anlage 7 zu § 44d EStG erfasste bis zur Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom nicht die "Société par actions simplifiée" französischen Rechts.

2) Eine vollständige Freistellung von der Pflicht zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuern kann nur nach § 8b Abs. 1 S. 1 KStG i.V.m. § 50d Abs. 1 EStG gegenüber dem örtlich zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
UAAAD-42010

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