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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 10-11 | Elektronisches Fahrtenbuch: Spätere Änderungen müssen ausgeschlossen sein

Die Anerkennung eines Fahrtenbuchs birgt häufig Zündstoff für Diskussionen mit der Finanzverwaltung. Denn nach wie vor hat der Gesetzgeber nicht die Form und den Inhalt der Aufzeichnungen im Fahrtenbuch präzisiert. Das FG Münster hatte aktuell über ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch zu entscheiden. Danach müssen nachträgliche Veränderungen aller steuerlich relevanten Daten ausgeschlossen sein. Das gilt auch für die manuellen Eingaben zum Anlass und Ziel einer Reise.

Track 10 | Anforderungen an elektronische Fahrtenbücher

Gäbe es eine Wahl der unbeliebtesten Formvorschriften, das Fahrtenbuch würde ohne Frage einen der vordersten Plätze belegen. Erleichterung haben sich Vielreisende von elektronischen Fahrtenbüchern erhofft. Bei diesen werden bestimmte Daten automatisch aufgezeichnet, wie das Datum, die Uhrzeit, die Fahrdauer, der Kilometerstand und die gefahrenen Kilometer. Selbst eingeben muss der Fahrer den Anlass und das Ziel der Fahrt. Ein aktuelles Urteil zeigt: Auch hier kann es Probleme mit dem Finanzamt geben.

Nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben müssen technisch ausgeschlossen oder zumindest aber dokumentiert werd...