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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 08 | Umsatzsteuer: Voraussetzungen für Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Das BMF hatte in einem ersten Schreiben im Oktober 2009 viele Fragen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, der selbst Bauleistungen erbringt, beantwortet. Mit Schreiben vom März 2010 hat die Finanzverwaltung ihre Ausführungen präzisiert. Das BMF nimmt insbesondere dazu Stellung, wann für Bauträger das Reverse-Charge-Verfahren gilt.

Bevor wir zu den aktuellen Urteilen kommen, die wir in diesem Monat für Sie ausgewählt haben, möchten wir Sie noch über eine Verwaltungsanweisung informieren, die insbesondere für die Unternehmer aus der Baubranche unter Ihren Mandanten wichtig ist.

Zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, der Bauleistungen erbringt, hatte das Bundesfinanzministerium im Oktober 2009 in einem ersten Schreiben bereits viele Fragen beantwortet. Jetzt hat das BMF seine Ausführungen präzisiert.

Bekanntlich ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG nur dann ein Thema, wenn ein Leistungsempfänger selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Das Reverse-Charge-Verfahren gilt daher nicht, wenn der Leistungsempfänger kein Unternehmer ist. Nicht betroffen sind auch

  1. Erstens: Unternehmer, die ausschließlic...