Ausländisches Recht als neue Tatsache - Unkenntnis ausländischen Rechts begründet kein grobes Verschulden - Mustereinspruch
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Auslandskind: Steht dem Kläger für seinen nichtehelichen Sohn, der bei der Mutter in Norwegen lebt, der doppelte Kinderfreibetrag und der doppelte Betreuungsfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S 3 (bzw. S. 4) Nr. 1 Alt. 2 EStG zu und ist - da die Freistellung des Existenzminimums durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG erfolgte - die tarifliche Einkommensteuer gem. § 31 Satz 5 EStG um die vollen Kindergeldbeträge zu erhöhen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
OAAAD-41562